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Vergleich gesetzliche Rentenversicherung versus Direktversicherung mittels Entgeltumwandlung

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Perversion der betrieblichen Altersvorsorge durch Direktversicherung mittels Entgeltumwandlung

Einsparung von Sozialabgaben?

Wer für eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung EUR 232.- Bruttolohn abzweigt,

- vergrößert seine Rentenlücke um die von Arbeitgeber und Arbeitnehmer "eingesparten" Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

- bezahlt bei Auszahlung der Rente nicht nur den Arbeitnehmer-, sondern auch den Arbeitgeberbeitrag an Kranken- und Pflegeversicherung nach.

- ermöglicht dem Unternehmer, seinen Anteil an den Sozialabgaben des abgezweigten Bruttolohns in Höhe von monatlich ca. 44,72 EUR (ca. 536,64 EUR pro Jahr) in die eigene Tasche zu wirtschaften (Zahlen 2013).

Im Klartext: Sozialabgaben spart nur der Arbeitgeber, und zwar voll zu Lasten des Arbeitnehmers! Der Arbeitnehmer verringert nicht nur seine gesetzlichen Rentenansprüche entsprechend der vermeintlich "eingesparten" Rentenbeiträge. Wer lange genug lebt, um seine eingezahlten Beiträge wieder herauszubekommen, hat dann von seiner "Betriebsrente" nahezu doppelt so hohe Beiträge an Kranken- und Pflegeversicherung nachgezahlt, als er bei der Umwandlung seines Bruttolohns "gespart" hat. Die "Einsparung von Sozialabgaben" ist eine glatte Lüge, man spricht besser von einer Verdopplung der Sozialabgaben. Selbst der theoretisch mögliche Zugewinn durch die Verzinsung ist voll sozialabgabenpflichtig. Im Gegensatz zB. zu einem Sparguthaben. Hoffentlich hat Ihr Versicherungsberater Ihnen das erklärt.

Besondere steuerliche Förderung der Direktversicherung gegenüber der gesetzlichen Rente?

Fällt ab dem Jahre 2025 weg, da ab diesem Zeitpunkt auch die Beiträge zur gesetzlichen Rente grundsätzlich nachgelagert besteuert werden, d.h. Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind dann nicht mehr nur teilweise, sondern ebenfalls komplett steuerlich absetzbar. Zum Ausgleich der noch bestehenden teilweisen Besteuerung von Pflichtbeiträgen fällt die gesetzliche Rente erst ab 2040 steuerlich voll ins Gewicht. Im Klartext: Wer vor 2040 in Rente geht, steht sich spätestens ab dem Jahre 2025 mit Beiträgen zu einer Direktversicherung steuerlich schlechter da als mit Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die besondere Hinterhältigkeit der steuerlichen Regelung ist, daß durch das Konstrukt der Bruttolohnumwandlung vermieden wird, daß das "Steuergeschenk" der Direktversicherung im Einkommenssteuerbescheid auftaucht. Aber wer will Sie schon mit der Nase darauf stoßen, wie sich das lächerliche Steuergeschenk in nichts auflöst oder gar ins Gegenteil verkehrt. Hoffentlich hat Ihr Versicherungsberater Ihnen das erklärt.

Der Preis des "Steuergeschenkes"

Der Staat verschenkt nichts, jedes "Geschenk" hat einen Preis. Bei der Direktversicherung ist es der Zwang, mit einem entsprechend zertifizierten Produkt der Finanzindustrie Altersvorsorge zu betreiben. Die Zertifizierung sagt entgegen der weitläufigen Meinung nichts darüber aus, ob der Kunde am Ende überhaupt einen Gewinn macht, sondern ist die Erlaubnis für den Finanzkonzern, sein Produkt mit dem "Steuervorteil" bewerben und verkaufen zu dürfen. Ein weiterer Preis des "Steuergeschenkes" ist, daß die Finanzkonzerne gesetzlich gezwungen sind, einen Teil der von ihnen verwalteten Beträge in Schäubles Staatspapiere zu "investieren", damit die Rente auch "sicher" ist. Der Schäuble zahlt diesen "institutionellen Anlegern" jedoch kaum Zinsen oder nimmt ihnen im Falle negativer Zinsen sogar noch Geld weg. Dämmert's, wer negative Zinsen bezahlt? Durch diese Abzocke versucht sich die "sparsame schwäbische Hausfrau" zu entschulden. Es gibt keine "freien" Anleger, die 100 EUR verleihen und nach Abzug der Zinsen mit 99 EUR Rückzahlung zufrieden sind. Dazu sind List und Tücke sowie einer guten Portion Zwang nötig. Finanzminister brechen nicht ein und stehlen, die bedienen sich per Gesetz. Wer schon an seiner Steuererklärung verzweifelt und nur mit einem Steuerberater hinbekommt, für den sind Finanzprodukte zur Altersvorsorge vielleicht nicht das richtige, zumal deren Berater, na ja ...

Was leistet die Direktversicherung durch Entgeltumwandlung

Der aktuelle Garantiezins, also der Zins, der nichts garantiert, sondern die garantierte Verzinsung nach oben begrenzt -ein Lob auf die Produktdesigner-, beträgt aktuell 1,75 %. D.h. bei einer Inflationsrate von 2 % garantieren selbst die Versicherungen, die keine Gebühren nehmen und den höchstmöglichen Garantiezins auch tatsächlich bieten, nur eine Leistung in Höhe eines Verlustes. Welchen Leistungsbegriff haben die entsprechenden Herrschaften der Finanzindustrie eigentlich? Das Setzen auf höhere Renditen nach dem Motto, "was wäre wenn die Verzinsung x %" beträgt (Stichwort Überschußbeteiligung), hat reinen Wettcharakter. Sieht so eine seriöse Altersvorsorge aus? Mit diesem zertifizierten Finanzprodukt haben Sie statt Aktien, Anleihen etc. Euros im Depot. Mal sehen, wie die Gelddrucker, Inflationsanheizer und Zinssenker der EZB, die daherkommen wie die Kommandeure einer Planwirtschaft ohne Plan, diese Anlage entwerten. Zertifizierung, angebliche steuerliche Förderung und Zulassung zur Altersvorsorge schließen selbst einen quasi Totalverlust nicht aus. Denn das Inflationsrisiko trägt allein der Versicherte. Bei einer Inflation von 2 % haben 100.- EUR nach 30 Jahren nur noch den Wert von ca. 54,54 EUR, bei 5 % nur noch ca. 21,45 EUR. Schon mal die Inflationrate der letzten Jahrzehnte gegoogelt? Geld sparen heißt zocken! Oh wie schön ist da doch die gesetzliche Rente. Die Kopplung der Renten an die Löhne bewirkt eine Absicherung gegen Inflation. Denn 6 % höhere Löhne aufgrund von Inflation heißt 6 % höhere Einnahmen der Rentenkassen an Beiträgen, und damit können auch 6 % höhere Renten ausbezahlt werden.

Leistungsvergleich mit der gesetzlichen Rentenversicherung

Nehmen wir einmal an, ein Versicherungsvertreter kommt großkotzig daher und behauptet, daß die Direktversicherung allemal die Rendite der jetzigen gesetzlichen Rentenversicherung bringt. Dazu wird die Rendite einer nach 20 Beitragsjahren 01/1993 bis 12/2012 im Jahre 2013 fälligen werdenden gesetzlichen Rente mit einer ab 2013 bestehenden Direktversicherung verglichen, die ebenfalls nach 20 Beitragsjahren fällig werden soll.

Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung (West)

Aus monatlich 100.- EUR, die ein Arbeitnehmer als Pflichtbeitrag in den 20 Jahren von 01/1993 bis 12/2012 in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, resultieren ca. 8,72 Rentenpunkte. Mit dem aktuellen Rentenwert für das Jahr 2013 von 28,07 EUR ergibt sich daher für 2013 ein monatlicher Anspruch an Altersrente von 28,07 x 8,72 = ca. 245.- EUR.

Arbeitnehmeranteil der Entgeltumwandlung

Vermindert sich ein Bruttogehalt von 3000.- EUR durch 232.- EUR Entgeltumwandlung auf 2776.- EUR, resultiert daraus für einen konfessionslosen Arbeitnehmer Steuerklasse I nach der allgemeinen Monats-Lohnsteuertabelle 2013 eine Verminderung der Steuerlast um ca. 65,58 EUR. Aber Achtung: Hätte man diese 232.- EUR als Pflichtbeitrag in die gesetzliche RV eingezahlt, ließen sich dafür monatlich ca. 74,24 EUR abschreiben, d.h. pro Monat würde man am Jahresende ca. 20,33 EUR zurückerhalten. Das heißt, der noch vorhandene besondere Steuervorteil der Direktversicherung beträgt nur ca. 65,58 - 20,33 = 45,25 EUR, denn hier gibt es am Jahresende nichts zurück. Diese Steuerersparnis von noch ca. 45,25 EUR wird sich bis zum Jahre 2025 immer rasanter in nichts auflösen. Insgesamt beträgt der Arbeitnehmeranteil der Entgeltumwandlung in diesem Beispiel also ca. 232,00 - 44,25 = 186,75 EUR. Sozialabgaben werden wie bereits erwähnt nicht eingespart, sondern von der Rente um den Arbeitgeberbeitrag nahezu verdoppelt und nachgezahlt.

Resultat

Sollte also die Direktversicherung die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung auch nur erreichen wollen, müßte im Jahr 2032 ein monatlicher Rentenanspruch von ca. 2,45 * 186,75 EUR = 475,53 EUR bestehen. Wohlgemerkt 2032, direkt im Jahr nach der 20-jährigen Ansparphase. Solche Renditen resultieren bei Direktversicherungen nur bei Eintritt rosigster, geradezu absurder Zinsszenarien.

Dieser Vergleich ist zugunsten der Direktversicherung noch dadurch geschönt, daß schon in der Vergangenheit ein Teil der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerlich abgesetzt werden konnte (Eigenanteil im obigen Beispiel also kleiner als 100.- EUR), die gesetzliche Rente erst ab 2040 voll versteuert wird und Anrechenzeiten (Ausbildung, Kinder) etc. die gesetzliche Rente zusätzlich erhöhen.

Geheimnis der Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung

Der Arbeitgeber muß den Pflichtbeitrag des Arbeitnehmers in die gesetzliche Rentenversicherung verdoppeln. Also quasi 100% Rendite schon bei Beitragsleistung. Wer dagegen betrieblich vorsorgt und eine Entgeltumwandlung von 232.- EUR vornimmt, gibt Arbeitgebern erstmal die Möglichkeit, zum eigenen Schaden jährlich ca. 540,79 EUR Sozialabgaben (2013) in die eigene Tasche zu wirtschaften Das Ganze dann "betriebliche" Altersvorsorge zu nennen, ist eine Verhöhnung des Versicherten.

Was sind Garantien der Finanzindustrie wert?

Wenn die Versicherungen Ihre Leistungsversprechen nicht erfüllen können oder wollen, wird den Versicherten erklärt, daß sie "im Interesse aller" nicht das bekommen, was garantiert und vertraglich vereinbart wurde.

So wurden Lebensversicherungen verkauft, in die Jahrzehnte lang eingezahlt wurde, um damit am Ende der Laufzeit ein Hypothekendarlehen auf einen Schlag zu tilgen. Dumm nur, wenn die von den Finanzberatern vorgerechnete Überschußbeteiligung per Gesetz nachträglich entsprechend den Wünschen der Versicherungswirtschaft zurechtgestutzt wird. Dies betrifft vor allem Menschen, die heute im Rentenalter oder kurz davor stehen. Die müssen sich jetzt überlegen, wie sie die Fehlbeträge zwischen dem ihnen vor Jahrzehnten vorgerechneten Betrag und dem tatsächlichen Auszahlungsbetrag von zig Tausend Euros aufbringen, um ihr Häuschen zu retten. Mal sehen, wann die in Rente gehen!?

Auch bei Direktversicherungen durch Entgeltumwandlung gab es schon ein nachträgliches Zurechtstutzen per Gesetz. So gibt es Verträge, für die bei Einmalauszahlung des angesparten Betrages keine Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung hätten fällig werden sollen. Wohlgemerkt hätten, denn auch hier wurde die Rechnung ohne von Versicherungskonzernen gelenkte Volksvertreter gemacht.

Darüber hinaus soll es Planspiele geben, die Verzinsung des Kapitals von Direktversicherungen durch Entgeltumwandlung nachträglich nur auf die Ansparphase zu begrenzen. Das betrifft vor allem ältere Verträge, denn in neueren Verträgen wird häufig ohnehin zu einer garantierten "Nichtsleistung" von Null Prozent gespart. Wer so "spart", beschafft Finanzkonzernen billigstes Geld, das sie bei Renteneintritt entweder abstottern oder als Einmalbetrag auszahlen.

Jeder vertragliche Schnick-Schnack und jede Garantie läßt sich nachträglich entsprechend den Wünschen der Finanzindustrie anpassen, wenn unsere stets im Allgemeinwohl handelnden Volksvertreter die ihnen von der Finanzindustrie geschriebenen Gesetze abnicken.

Statt sich Gesetze von Finanzkonzernen schreiben zu lassen und diese auf Kosten der Versicherungsnehmer am Leben zu halten, wäre eine sofortige Insolvenz bzw. Liquidierung aller Finanzunternehmen erforderlich, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können. Alles andere nennt sich bei Firmen, die nicht im Finanzsektor arbeiten, Insolvenzverschleppung, ist strafrechtlich relevant und vergrößert in der Regel den Schaden. Um es in Zukunft nicht mehr soweit kommen zu lassen, ist ein Verbot jedweder Form von Altersvorsorge nötig, die nicht auf einer auf dem Umlageprinzip beruhenden Pflichtversicherung oder auf das private Ansparen von Sachwerten wie z.B. Gold oder Immobilien beruht. Nur so läßt sich mit einem Höchstmaß an erreichbarer Flexibilität und Sicherheit für das Alter vorzusorgen.

Konzerne, Politiker und ihre Presse

Das Finanzprodukt der Direktversicherung pervertiert die betriebliche Altersvorsorge. Der Betrieb zahlt nichts, sondern spart voll auf Kosten des Arbeitnehmers Sozialbeiträge ein. Unternehmer, systemrelevante Finanzkonzerne und systemrelevante Politiker gleich welcher Partei ziehen unter dem Deckmäntelchen der Altersvorsorge an einem Strang, um Arbeitnehmern Geld aus der Tasche zu ziehen. Die notwendige Propaganda leisten die öffentlich-rechtliche "Relevanz"medien, die Presse, die von den Arbeitgebern zur "Aufklärung/Beratung" der Mitarbeiter einbestellten Versicherungsvertreter und teilweise sogar Gewerkschaften. All die sogenannten "Experten" sprechen gerne von der Notwendigkeit der privaten/betrieblichen Altersvorsorge, von "Steuervorteilen" und der "Einsparung" von Sozialabgaben. Neuerdings verdienen sich die "kritischen" Exemplare dieser Zunft ihr Geld sogar damit, Durchhalteparolen zu verbreiten und vor der "übereilten" Auflösung von Finanzprodukten zur Altersvorsorge zu warnen. Wie jedoch ist es um den Geisteszustand bzw. die Geschäftsfähigkeit von Arbeitnehmern bestellt, die glauben, zu einem garantierten Zins unterhalb der Inflationsrate oder gar zu einem garantierten Zins von Null Prozent für das Alter Geld ansparen zu können? Und das auch noch bei den absurden Konditionen der Direktversicherung hinsichtlich der Sozialbeiträge. Oder sind diese Menschen einfach nur Opfer einer Art Brainwashing / psychologischer Kriegsführung durch die Bombardierung mit den immer gleichen Halbwahrheiten und Lügen? Wie wirklichkeitsfremd muß man sein, um auf vertragliche Leistungen und Garantien von Finanzkonzernen zu vertrauen, die erst in Jahrzehnten fällig werden, wenn man bereits bei Vertragsabschluß massiv belogen und hinters Licht geführt wurde? Wenn bereits jetzt die Leistungen von bestimmten Direktversicherungen per Gesetz nachträglich massiv beschnitten wurden? Übrigens: Wer Jahrzehnte einzahlt und bis zur Rente wartet, dessen "Versicherungsberater" dürfte sich dann in vielen Fällen längst seiner Verantwortung entzogen haben und in der Kiste liegen.

Apropo Geschäftsfähigkeit

Allein der Arbeitgeber nimmt rechtlich die Entscheidung vor, ob und bei welchem Finanzunternehmen eine Direktversicherung abgeschlossen werden kann. Allein der Arbeitgeber ist rechtlich der Versicherungsnehmer und Kunde der Versicherung. Der Arbeitnehmer ist also der Zahler für eine Versicherung, für die er formal nicht einmal der Versicherungsnehmer ist. Offenbar hat auch der Gesetzgeber Zweifel an der Geschäftsfähigkeit von Arbeitnehmern und entmündigt sie zugunsten der Arbeitgeber. Um zu erreichen, daß Direktversicherungen eine möglichst hohe Marktsättigung erreichen, und Finanzkonzerne nicht darauf angewiesen sind, daß Arbeitnehmer von sich aus tätig werden, haben unsere schlauen Volksvertreter dafür gesorgt, daß der Arbeitgeber durch die Promotion dieses Produktes massiv Sozialabgaben in die eigene Tasche wirtschaften kann. Daß er seinen Beschäftigten unter dem Slogan "Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge" Versicherungsvertreter vor die Nase setzen kann, die "aufklären" und "beraten". Einige Chefs, knapsen für die Promotion der Direktversicherung sogar ein paar Euro von den von ihren eingesparten Sozialabgaben ab, klopfen sich selbst auf die Brust und nennen das einen "freiwilligen Arbeitgeberzuschuß". Gibt es nicht Ansprüche, auf die mündige Arbeitnehmer besser verzichten?

Ob gelb, ob grün, ob rot, ob braun, stets die Bürger in die Röhre schaun!

Stand: 01.07.14