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Rechenweg

Die Rentenansprüche aufgrund einer gesetzlichen Altersrente lassen sich sehr einfach berechnen, wenn nur Beitragszeiten und deren Pflichtbeiträge berücksichtigt werden. Zunächst muß man mit Hilfe der Betragssätze das Bruttojahresarbeitsentgelt errechnen, das einen Arbeitnehmer-Pflichtbeitrag von monatlich EUR 100.- zur Folge hätte. Dieses dividiert durch das durchschnittliche Bruttojahresarbeitsentgelt ergibt die Zahl der dadurch erworbenen Rentenpunkte. Der monatliche Rentenanspruch errechnet sich, indem die Summe der pro Jahr erworbenen Rentenpunkte gebildet und mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert wird. Beitragssätze, durchschnittliche Bruttojahresarbeitsentgelte und aktuelle Rentenwerte werden von der Rentenversicherung in Listen veröffentlicht und sind auch im Internet zugänglich.

Um zB. die 2012 durch einen monatlichen Arbeitnehmerbeitrag von EUR 100.- erworbenen Rentenansprüche ohne Berücksichtigung von Anrechenzeiten zu berechnen, muß man anhand des Beitragssatzes zunächst den entsprechenden Bruttoverdienst ausrechnen, der 2012 diese EUR 100.- als Pflichtbeitrag zur Folge hatte:

EUR 100.- / 0,196 (Beitragsatz 19,6 %) = EUR 510,20

Da Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich die Beiträge teilen, hatte 2012 ein Bruttogehalt von monatlich

EUR 510,20.- * 2 = EUR 1010,40

bzw. jährlich EUR 12244,80 den Arbeitnehmerbeitrag von monatlich EUR 100.- zur Folge.

Mit dem durchschnittlichen Bruttojahresarbeitsentgelt von EUR 32446.- für das Jahr 2012 erhält man

EUR 12244,80 / EUR 32446.- = 0,3774

Rentenpunkte. In der nachfolgenden Tabelle sind die Ergebnisse für die Jahre 01/1993 bis 12/2012 zusammengefaßt.

Bis Beitrags- satz Bruttojahres- arbeitsentgelt durchschnitt- liches Brutto- jahresarbeits- entgelt Renten- punkte
12/199317,513714,3224633,020,55680
12/199419,212500,0425125,910,49752
12/199518,612903,2425904,600,49812
12/199619,212500,0426422,540,47304
12/199720,311822,6426660,290,44340
12/199820,311822,6427060,120,43692
3/199920,311822,6426846,400,11010
12/199919,512307,6826846,400,34380
12/200019,312435,2427740,650,44832
12/200119,112565,4428231,490,44508
12/200219,112565,4428626,000,43896
12/200319,512307,6828938,000,42528
12/200419,512307,6829060,000,42348
12/200519,512307,6829202,000,42144
12/200619,512307,6829494,000,41724
12/200719,912060,3629951,000,40272
12/200819,912060,3630625,000,39384
12/200919,912060,3630506,000,39540
12/201019,912060,3632003,000,37680
12/201119,912060,3630268,000,39840
12/201219,612244,9232446,000,37740

Mit dem aktueller Rentenwert des Jahres 2013 von EUR 28,07 ergibt sich mit der Summe aller Rentenpunkte von 8.72406 ein monatlicher Rentenanspruch von

8.72406 * EUR 28,07 = EUR 244,88,

d.h. das 2,45 fache des eingezahlten Arbeitnehmerbetrages. Das Geheimnis dieser Super-Rendite liegt natürlich darin, daß der Arbeitgeber auf jeden Hunderter, den der Arbeitnehmer als Pflichtbeitrag einbezahlt hat, ebenfalls einen Hunderter einzahlen muß. Aber in Zukunft bezahlen wir unsere Altersvorsorge lieber privat.

Stand: 24.01.13